Regelung zu Terminstornierungen, verspätetem Erscheinen und Ausfallgebühren
Auszug aus unseren AGB
§ 9 Absagen, verspätetes Erscheinen, Ausfallgebühr
9.2. Frist für Absagen (24 Werktagsstunden): Die Absage muss mindestens einen Werktag (24 Stunden an Werktagen) vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Samstage gelten in diesem Sinne als Werktage; Sonn- und gesetzliche Feiertage zählen für den Fristlauf nicht mit (Ein Termin für Montag um 10:00 Uhr muss daher spätestens am Samstag um 10:00 Uhr abgesagt werden).
9.3. Verspätete Absage / Nichterscheinen (Ausfallgebühr): Wird ein Termin nicht oder nicht rechtzeitig abgesagt, befindet sich der Kunde im Annahmeverzug. Da die Arbeitszeit der Mitarbeiter sowie die Räumlichkeiten exklusiv für diesen Termin reserviert werden und die Behandlung kurzfristig nicht neu vergeben werden kann, behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des regulären Behandlungspreises gemäß § 615 BGB einzufordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.4. Verrechnung mit Gutscheinen: Wurde für den nicht wahrgenommenen oder verspätet abgesagten Termin die Einlösung eines Geschenkgutscheins vereinbart oder die Gutscheinnummer hinterlegt, wird der Gutschein bzw. der jeweilige Teilbetrag des Gutscheinwerts in Höhe der Ausfallgebühr (100 % des Behandlungspreises) als eingelöst verbucht und verliert seine Gültigkeit.
9.5. Verspätetes Erscheinen: Bei verspätetem Erscheinen des Kunden zum Termin verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend, um den reibungslosen Ablauf nachfolgender Termine nicht zu gefährden. Der Anspruch auf das volle Entgelt bzw. die vollständige Einlösung des Gutscheins bleibt hiervon unberührt.
9.6. Vorauskasse bei wiederholtem Nichterscheinen: Bei Kunden, die bereits wiederholt (mindestens zweimal) einen Termin ohne rechtzeitige Absage versäumt haben, behält sich der Verkäufer das Recht vor, künftige Terminvereinbarungen abzulehnen oder nur noch gegen vollständige Vorauskasse zu akzeptieren.


